AUSBILDung iM Kassationstechnik und -verfahren

AUSBILDUNG IM KASSATIONSTECHNIK UND KASSATIONSVERFAHREN

 
 

Der Kassationshof hat eine ganz andere Aufgabe als die anderen Gerichte. Seine Hauptaufgabe besteht darin, über Berufungen gegen letztinstanzliche Entscheidungen zu entscheiden, gegen die ein Verstoß gegen das Gesetz oder gegen wesentliche oder vorgeschriebene Formen unter Androhung der Nichtigkeit geltend gemacht wird (Artikel 608 des Gerichtsgesetzbuchs). Dabei befasst sich der Kassationshof nicht mit der Beurteilung des Sachverhalts oder der Rechtssache selbst (Artikel 147 der Verfassung).

Der Ablauf des Verfahrens vor dem Kassationshof (siehe Artikel 1073 bis 1121/6 des Gerichtsgesetzbuchs) unterscheidet sich ebenfalls völlig von dem der Verfahren vor den anderen Gerichten.

Verfahren vor dem Kassationshof erfordern daher andere Kenntnisse und Fähigkeiten als die, über die Anwälte im Allgemeinen verfügen müssen. Um interessierte Anwälte aus den anderen Anwaltskammern damit vertraut zu machen, organisiert die Anwaltskammer beim Kassationshof seit 1978 Fortbildungsveranstaltungen zur Kassationstechnik und zum Kassationsverfahren.

***

Der Kurs kann von denjenigen besucht werden, die ihre eigenen Kassationsbestimmungen, Klagebegründungen oder Erwiderungsschriftsätze in Fällen verfassen wollen, in denen die Unterstützung eines Anwalts am Kassationshof nicht erforderlich ist. Die Kenntnis der Kassationstechnik kann aber auch für diejenigen von Nutzen sein, die sich in ihren Schriftsätzen in der Hauptsache auf ein mögliches späteres Kassationsverfahren einstellen wollen.

Die Ausbildung ist natürlich entscheidend für diejenigen, die den Beruf des Kassationsanwalts anstreben, denn nur wer das Examen nach dem mehrjährigen Zyklus besteht, kann sich für dieses Amt bewerben (Artikel 478 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Mit anderen Worten: Das Bestehen der Prüfung ist eine Voraussetzung für die Ernennung zum Rechtsanwalt am Obersten Gerichtshof.

***

Die Ausbildung wird gemäß Artikel 478 Absatz 2 des Gerichtsgesetzbuchs alle fünf Jahre von der Anwaltskammer beim Kassationshof organisiert.

Diese mehrjährige Ausbildung unterscheidet sich von der Ausbildung in Kassationsverfahren in Strafsachen gemäß Artikel 425 § 2 der Strafprozessordnung, die von der OVB und der OBFG organisiert wird. Die letztgenannte Ausbildung ermöglicht es, Inhaber der Bescheinigung zu werden, die nach der genannten Vorschrift erforderlich ist, um vor dem Kassationshof in Strafsachen aufzutreten.

Die von der Anwaltskammer beim Kassationshof organisierte Ausbildung wird in niederländischer und französischer Sprache durchgeführt. Den Inhalt und die Organisation der Ausbildung entnehmen Sie bitte den Informationen auf unserer Website in niederländischer (Opleiding in de cassatietechniek en -procedure – Advocass) und französischer Sprache (Formation à la technique et procédure de cassation – Advocass).

Über die Registerkarten haben Sie Zugriff auf

  • die Tabelle der Anwaltskammern beim Kassationshof, d.h. die Liste der Koordinaten der Kassationsanwälte
  • Informationen über die Anwaltskammer, insbesondere über ihre Organisation und Ausbildung im Kassationstechnik und -verfahren
  • Informationen über das Kassationsverfahren, in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
  • eine Reihe von Varia, darunter einige nützliche Links und rechtliche Informationen
  • ein Extranet, das den Mitgliedern der Anwaltskammer beim Kassationshof und Personen die ein zeitlich begrenztes Passwort erhalten haben, vorbehalten ist

Kontaktangaben