Lexikon

Kurzes Lexikon für die Prozesspartei, das die gebräuchlichste juristische Schriftsprache des Kassationsgerichtshofs und der Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht erläutert.
Dieses kurze Lexikon erhebt keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. Sie ist daher zwangsläufig unvollständig und entbehrt wissenschaftlicher Strenge. Außerdem kann sie niemals die wohlüberlegten Informationen eines Anwalts am Kassationsgerichtshof oder eines Barristers ersetzen. Ihr einziges Ziel ist der Versuch, einen Fachjargon einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Das einzige Verdienst dieses Lexikons ist, dass es existiert
Im Folgenden werden daher einige der in den Urteilen des Gerichtshofs verwendeten Begriffe kurz erläutert.

RECHTSANWALT AM KASSATIONSGERICHTSHOF

In Zivil-, Handels- und Sozialsachen sowie bei Kassationsbeschwerden gegen Entscheidungen von Berufsverbänden im Bereich der Disziplinarordnung müssen die Parteien durch auf die Kassationstechnik spezialisierte Rechtsanwälte vertreten sein. Sie sind Ministerialbeamte, die die Petitionen und die Antwortschreiben unterzeichnen. In Straf- und Steuersachen ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor dem Kassationsgerichtshof nicht erforderlich.

EINREDE VON AMTS WEGEN

In Strafsachen prüft der Kassationsgerichtshof von Amts wegen im Interesse des Beschuldigten, des Verdächtigen oder des Angeklagten, der eine zulässige Kassationsbeschwerde gegen die Entscheidung über die gegen ihn erhobene öffentliche Klage eingelegt hat, ob diese Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang steht und ob alles, was im gesetzlichen Verfahren unter Androhung der Nichtigkeit vorgeschrieben ist, beachtet worden ist. Stellt der Kassationsgerichtshof diesbezüglich eine Rechtswidrigkeit fest, erhebt er diese von Amts wegen, d. h. wenn der Kassationskläger die Rechtswidrigkeit nicht selbst in einer Kassationsbeschwerde geltend gemacht hat.

ANGEFOCHTENE ENTSCHEIDUNG

Die angefochtene Entscheidung ist die Entscheidung des Tatsachengerichts, gegen die ein Kassationsbeschwerdeverfahren eingeleitet wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der angefochtenen Entscheidung des ersten Gerichts, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt wird.

RECHTSBERATUNGSSTELLE

Personen, die nicht in der Lage sind, die Kosten eines Kassationsverfahrens zu tragen, können insbesondere in Fällen, in denen der Beistand eines Anwalts beim Kassationsgerichtshof erforderlich ist, Prozesskostenhilfe beantragen. Sie können sich an diese Stelle wenden, die von einem Juristen des Kassationsgerichtshofs geleitet wird. Die entsprechenden Informationen, insbesondere die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Hilfe, können auf der Website (kostenlos) abgerufen werden. Formulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe stehen auf der Website zur Verfügung und sind auch bei der Geschäftsstelle des Kassationshofs erhältlich.

KASSATIONSBESCHLUSS

Der Kassationsgerichtshof entscheidet durch Urteil. Sie wird in der Regel von fünf Richtern und manchmal (wenn die Lösung offensichtlich ist) von drei Richtern verkündet. Ein Urteil kann auch von einem Plenum erlassen werden, das sich dann aus fünf Richtern der Sprachrolle, die der Verfahrenssprache entspricht, und vier Richtern der anderen Sprachrolle zusammensetzt. In den gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen tagt das Gericht in vereinten Kammern.
In der Regel wird das Urteil am selben Tag wie die Verhandlung verkündet. Sie wird von dem für den Fall zuständigen Richter verkündet.
Einige Urteile werden auf Französisch in der Pasicrisie und auf Niederländisch in den „Arresten van het Hof van Cassatie“ veröffentlicht. Die veröffentlichten Urteile können über das Internet (kostenlos) eingesehen werden.

KASSATIONSBESCHWERDE

Kassationsbeschwerde ist ein Synonym für das Rechtsmittel vor dem Kassationsgerichtshof.

KASSATIONSBESCHWERDE (EINWAND DER UNZULÄSSIGKEIT)

Die Einrede der Unzulässigkeit der Kassationsbeschwerde ist eine Einrede, die der Angeklagte oder der Staatsanwalt vor dem Kassationsgerichtshof gegen die Kassationsbeschwerde erhebt, um sie vom Gericht für unzulässig erklären zu lassen. Siehe unten, Unzulässiges Rechtsmittel im Kassationsverfahren.

KASSATIONSBESCHWERDE

Die Kassationsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das sich gegen die angefochtene Entscheidung richtet. Sie gibt an, was in der angefochtenen Entscheidung oder in der vorangegangenen Rechtsprechung rechtswidrig ist. Manchmal ist die Kassationsbeschwerde in mehrere Teile gegliedert. Diese Teile werden als Unterabschnitte bezeichnet. Die Kassationsbeschwerde kann aus einem oder mehreren Beschwerdegründen bestehen. Für das richtige Verständnis der obigen Ausführungen ist es wichtig zu wissen, dass der Kassationsgerichtshof keine dritte Instanz ist, die den Sachverhalt (nach der ersten Instanz und der Berufung) überprüft, sondern dass seine Aufgabe darin besteht, die Ordnungsmäßigkeit der Begründung und die Rechtmäßigkeit der vorgelegten Entscheidungen zu kontrollieren. Indem der Kassationsgerichtshof auf diese Weise prüft, ob die angefochtene Entscheidung rechtlich korrekt ist, kann er

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Über die Registerkarten haben Sie Zugriff auf

– Grundlegende Informationen über die Kassationsstelle (Zusammensetzung und Koordinaten, Ausbildung, Gerichtsgebühren, Lexikon der für Kassationsverfahren spezifischen Begriffe, Geschichte),

– das Tableau van de cassatiebalie, d.h. die Liste mit den Koordinaten ihrer Mitglieder,

– ein Vademecum (FAQ) mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kassation,

– ein Extranet, das den Zugang zu einem Teil der Website ermöglicht, der den Mitgliedern der Anwaltskammer des Kassationsgerichtshofs vorbehalten ist, die zu diesem Zweck ein vorläufiges Passwort erhalten haben.

Kontaktangaben