DIE KAMMER DES KASSATIONSGERICHTES
Das Gesetz sieht für Belgien eine Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof vor, die mit den anderen Rechtsanwaltskammern nichts zu tun hat und demzufolge weder zum Orde van Vlaamse Balies (OVB) noch zum Ordre des barreaux francophones et germanophone (OBFG) gehört.
Rechtsanwälte beim Kassationshof gibt es in einer begrenzten Anzahl und sie sind auf Kassationsverfahren spezialisiert. Zumal die Einleitung und die Behandlung eines Verfahrens vor dem Kassationshof mit einer besonderen Technik verknüpft ist, hat der Gesetzgeber bevorzugt, die Behandlung derartiger Verfahren nur Anwälter, die dazu spezifisch ausgebildet sind, anzuvertrauen. Sie sind die Einzigen, die Parteien vor dem Kassationshof in Zivil-, Handels-, Sozial- und Diziplinarsachen vertreten dürfen. Ein Bedürfnis nach einem guten Funktionieren des Kassationshofes rechtfertigt hauptsächlich diese Regelung, und sie beabsichtigt ebenfalls, die Rechtsuchenden vor inhaltlich oder förmlich chancenlosen Verfahren vor dem Hof zu behüten.
Strikte Fristen sollen in Zivil-, Handels-, Sozial- und Diziplinarsachen sowie in Straf- und Steuersachen eingehalten werden (In den letzten zwei Sachen ist diese Vertretung durch ein Mitglied der Rechtsanwaltschaft beim Kassationshof nicht erforderlich), damit man Kassationsbeschwerde einlegen kann oder auf eine Kassationsklage antworten kann. Es kommt immer darauf an, so schnell wie möglich den Rechtsanwalt zu konsultieren und nicht zu warten bis die Frist ihren Anfang genommen hat. Eine Sache kann nie in aller Eile gründlich untersucht werden.
Unterhalb der Registerkarte Vademecum – FAQ finden Sie (im Deutschen, Niederländischen und Französischen) eine Antwort auf die häufig gestellten Fragen in Bezug auf das Verfahren vor dem Kassationshof und alle möglichen Aspekte der Rolle, die Rechtsanwälte beim Kassationshof in einem Verfahren wahrnemen können.