RechtsHILFE

RECHTSHILFE

Wenn Sie die Honorare und Kosten eines Anwalts beim Kassationshof nicht tragen können, können Sie Rechtshilfe beantragen, sofern Sie die (finanziellen und sonstigen) Voraussetzungen dafür erfüllen.

Die Rechtshilfe wird weder bei einem Kassationsanwalt noch bei der Anwaltskammer beim Kassationshof oder bei ihrem Präsidenten beantragt, sondern direkt beim Büro für Rechtshilfe des Kassationshofes.

Die Bedingungen für den Erhalt von Rechtshilfe und alle Informationen über die Daten und Dokumente die Sie übermitteln müssen, finden Sie auf der Website des Kassationshofes unter dem Hyperlink Assistancejudiciaire2.pdf.

Über die Registerkarten haben Sie Zugriff auf

  • die Tabelle der Anwaltskammern beim Kassationshof, d.h. die Liste der Koordinaten der Kassationsanwälte
  • Informationen über die Anwaltskammer, insbesondere über ihre Organisation und Ausbildung im Kassationstechnik und -verfahren
  • Informationen über das Kassationsverfahren, in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
  • eine Reihe von Varia, darunter einige nützliche Links und rechtliche Informationen
  • ein Extranet, das den Mitgliedern der Anwaltskammer beim Kassationshof und Personen die ein zeitlich begrenztes Passwort erhalten haben, vorbehalten ist

Kontaktangaben